Unionsbürgerzentrum
Mit dem Ziel, Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zu helfen, die in ihrem Alltag mit europarechtlichen Fragen konfrontiert werden, hat das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) ein Unionsbürgerzentrum eingerichtet. Es dient als erste mögliche Anlaufstelle für Menschen, die sich in ihren im EU-Recht geschützten Rechten beeinträchtigt sehen. Das CEP gibt dabei insbesondere Hinweise, ob eine Berufung auf EU-Recht grundsätzlich möglich erscheint oder ob ein Fall von vornherein nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt.
Passau als idealer Standort für ein Unionsbürgerzentrum
Passau als bayerisch-österreichische Grenzregion verdeutlicht jeden Tag die wachsende Bedeutung und zunehmende Selbstverständlichkeit von grenzüberschreitenden Beziehungen. Angefangen vom Abschluss von Kaufverträgen oder ärztlichen Behandlungen als Dienstleistungen, über Arbeitsverhältnisse zwischen Österreichern und Deutschen bis hin zu Niederlassungen von Selbständigen auf der anderen Seite der Grenze, die Berufsanerkennungsfragen mit sich bringen, können unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften und Verwaltungspraktiken die Ausübung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zustehenden Grundfreiheiten beeinträchtigen. Hier können die Vorschriften des vorrangig zu beachtenden Europarechts in vielen Fällen Abhilfe verschaffen.
Mit der zunehmenden Bedeutung des Europarechts ist ein immer umfassenderes System von Rechtsvorschriften entstanden, das von den Organen der EU erlassen wird und in den Mitgliedstaaten für jedermann verbindliches Recht schafft. Der tatsächlichen Bedeutung des Europarechts steht aber immer noch ein Defizit an europarechtlich spezialisierter Beratung in praktischen Einzelfällen gegenüber. Diese Lücke will das Unionsbürgerzentrum des gemeinnützig tätige CEP im Rahmen seiner Kapazitäten zu schließen versuchen.
Welche Hilfe bietet das CEP?
Nach einer Kontaktaufnahme mit dem CEP (am besten per e-mail unter cep@uni-passau.de unter Beifügung einer kurzen Schilderung des Sachverhalts) kann der Unionsbürger in einem ersten Informationsgespräch zunächst die europarechtliche Tragweite seines Einzelfalles klären und anschließend ein mögliches Vorgehen besprechen. Das Gespräch führt und betreut ein Europarechtsexperte des CEP. Vom Ergebnis des Informationsgespräches hängt es ab, ob die Betreuung des Falles durch das Unionsbürgerzentrum selbst fortgeführt werden kann oder ein anwaltlicher Rechtsbeistand notwendig erscheint. Die Tätigkeit des Unionsbürgerzentrums des CEP in Form des ersten Informationsgesprächs erfolgt in Individualrechtsfällen ohne kommerzielles Interesse in der Regel pro bono, also kostenfrei. Das CEP behält sich eine wissenschaftliche Auswertung und Publikation der Ergebnisse eines vom CEP betreuten Falles vor.