Europäisches Außenwirtschaftsrecht
(mit Bezügen zum Recht der WTO)
Forschungsthemen
Das Europäische Außenwirtschaftsrecht ist traditionell ein sehr praxisrelevantes Rechtsgebiet. Die Union gestaltet ihre Außenhandelsbeziehungen nicht nur in multi- und bilateralen Handelsverträgen. Sie hat auch verschiedene autonome Handelsmaßnahmen zur Ex- und Importkontrolle, zum Schutz gegen schädigende Dumping- und Subventionspraktiken von Drittunternehmen bzw. -staaten sowie zur Förderung des Zugangs der Unionsindustrie auf Drittlandsmärkten getroffen. Nach Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 1994 ist das europäische Außenwirtschaftsrecht nun in einen internationalen Rahmen eingebettet, der nicht nur den Warenhandel (GATT), sondern auch den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und die Handelsaspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) regelt. Das Verhältnis zum WTO-Recht wirft vielfältige neue, bisher unbeantwortete Rechtsfragen auf, die das Europäische Außenwirtschaftsrecht vor schwierige Herausforderungen stellt. Das CEP befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Fragen:
- Wie weit reicht die Unionskompetenz zur Regelung der Gemeinsamen Außenhandelspolitik nach der Neukonzeption der Kompetenzgrundlage des Artikel 133 EG-Vertrag nach dem Vertrag von Nizza? Wie verteilt sich insbesondere die Verantwortlichkeit für den Handel mit Dienstleistungen und die Handelsaspekte des geistigen Eigentums zwischen der Union und den Mitgliedstaaten?
- Welche Bedeutung und Wirksamkeit haben die handelspolitischen Schutzinstrumenten der Antidumping- und Antisubventionsverordnung in einer globalisierten Wirtschaft zu?
- Wie können Wirtschaftsteilnehmer erreichen, dass die Union Zugangshemmnisse von Drittländern auf Exportmärkten wirksam bekämpft und ihre Rechte aus internationalen Handelsübereinkommen, insbesondere aus den WTO-Übereinkommen rechtlich durchsetzt?
- Welchen internationalen Bindungen unterliegt die Gemeinschaft in den Fällen, in denen sie aus Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzgründen handelspolitische (Sofort-)Maßnahmen ergreift?
- Welche Wirkung hat das Recht der WTO im Rahmen der Unionsrechtsordnung? In welchen Fällen können sich insbesondere einzelne Wirtschaftsteilnehmer auf Vorschriften aus den WTO-Übereinkommen berufen? Inwieweit sind die Gerichte der EU an rechtliche Vorgaben des WTO-Streitbeilegungsorgans gebunden?
- Wie können Wirtschaftsteilnehmer in globalen und sich rapide wandelnden Märkten noch wirksamen Rechtsschutz gegen rechtswidrige handelspolitische Maßnahmen der Union erhalten?
- In welchen Fällen können Wirtschaftsteilnehmer, die durch WTO-widriges Verhalten der Unionsorgane geschädigt werden, Ersatzansprüche gegen die EU geltend machen?