Seit einigen Jahren lastet ein enormer Druck auf den Öffentlichen Unternehmen, sich an die Privatwirtschaft anzupassen. Diese Entwicklung wurde von der EG konsequent gefördert, und zwar durch
- Erlass von Rechtsvorschriften, mit denen die Liberalisierung ganzer Sektoren angeordnet wurde, wie z.B. in den Bereichen Telekommunikation, Post, Energie, Wasserwirtschaft, Banken, Verkehr und Versicherungen,
- striktere Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen des AEUV seitens der Kommission sowie durch
- verschärfte Kontrolle von Öffentlichen Unternehmen, z.B. durch die Transparenz-Richtlinie, die Kapitalflüsse des Staates an Öffentliche Unternehmen sichtbar machen soll.
All diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Wettbewerb in Bereichen eingeführt wurde, die bisher zugunsten des Staates und seiner Unternehmen geschützt waren. Sie bewirken einen Zwang zur Anpassung der öffentlichen Wirtschaft an die Privatwirtschaft. Daran hat Art. 106 Abs. 2 AEUV, der eine Ausnahme von der Anwendung des Wettbewerbsrechts zugunsten von Unternehmen enthält, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind, nichts ändern können. Im Ergebnis gewährt auch diese Vorschrift Öffentlichen Untenehmen keinen Bestandsschutz. Der Zwang zur Anpassung an den Wettebewerb schlägt sich für die Öffentlichen Unternehmen in einem faktischen Privatisierungsdruck nieder.
Das CEP befasst sich im Rahmen seines Forschungsschwerpunkts Öffentliche Unternehmen vor allem mit den folgenden Fragestellungen:
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